Ich habe einen Staplerschein aus den 90er Jahren. Da steht nicht drin , welchen Staplertyp ich fahren darf oder wie groß und schwer dieser sein darf. -Ich muss noch mal gucken, auf welcher Grundlage dieser beruht. Kann mir jemand sagen, wie das Führen eines Gabelstaplers im öffentlichen Verkehr heute geregelt ist? Muss mein Führerschein dem Gesamtgewischt des Staplers entsprechen, oder wird er eher Land.- oder Baumaschinen gleichgesetzt, welche auf Endgeschwindigkeit definiert werden ?
Führerschein Klasse L ab 16 Jahre ( Land und Forstw....blabla, Stapler und andere Flurförderzeuge bis-- Achtung--- 25 Kmh bauartbedigte Höchstgeschwindigkeit. (Hat gar nichts mit Staplerschein zu tun, dieser ist von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Hat für den öffentlichen Verkehrsraum keine Bedeutung.) Über 25 Kmh abhängig vom zGG, Klasse C,C1. Achtung sobald Zulassung Lofz kann auch T reichen wenn auch dieser Einsatz.