Hallo zusammen! Ein Kunde von mir hat an seiner Scherenhubbühne eine zusätzliche, klappbare Relingsverlängerung gebaut. Grundsätzlich gut! Die Bühne wird dafür genutzt um auf Tankstellendächer zu gelangen und die Verlängerung ist für die Sicherheit beim Ein- und Ausstieg der Plattform vom/aufs Dach gebaut.
Jetzt die Frage des Kunden: Muss so etwas abgenommen werden? Falls ja, wer darf prüfen und nach welcher Richtlinie würde geprüft?
Die Gesetzeslage in Deutschland kenne ich nicht so genau, bin mir aber ziemlich sicher das JEDE Veränderung unzulässig ist, resp eine abmahne braucht. Es ist alles kein Problem, bis ein Unfall passiert....